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   BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R   

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BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R (https://dejure.org/2004,2122)
BSG, Entscheidung vom 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R (https://dejure.org/2004,2122)
BSG, Entscheidung vom 02. September 2004 - B 7 AL 88/03 R (https://dejure.org/2004,2122)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit - Nebentätigkeit - Weigerung der Bekanntgabe des Arbeitgebers - Beweisvereitelung - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Erstattungsanspruch wegen überzahltem Arbeitslosengeld sowie von Krankenversicherungsbeiträgen; Änderung eines Ausgangsbewilligungsbescheids entweder durch Wegfall der Arbeitslosigkeit oder wegen erforderlicher Anrechnung ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Zur Abgrenzung von Aufhebungs- und Entziehungsbescheiden bei mangelnder Mitwirkung

  • Judicialis

    SGB I § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung von Mitwirkungspflichten bei der Arbeitslosengeldbewilligung, Auswirkungen auf Amtsermittlungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R
    Ob dieser Bescheid der Beklagten rechtmäßig ist, misst sich an § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X iVm § 50 Abs. 1 SGB X, und zwar nicht nur, soweit es die Aufhebung des Ausgangs-Bewilligungsbescheids vom 8. August 1994, sondern auch soweit es den Änderungsbescheid vom 4. Januar 1995 betrifft (vgl dazu nur Bundessozialgericht , Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 58/03 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ermessen war von der Beklagten gemäß § 330 Abs. 3 SGB III nicht auszuüben; diese Norm findet auf Grund des im Arbeitsförderungsrecht maßgebenden Geltungszeitraumprinzips (vgl dazu BSG, Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 58/03 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen) auch für vor dem 1. Januar 1998 liegende Alg-Bezugszeiten Anwendung.

    Ist dieser aufgehoben, liegt darin die für den Folgebescheid vom 4. Januar 1995 maßgebliche wesentliche Änderung (vgl nur BSG, Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 58/03 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 10.08.1993 - 9a RV 10/92

    Beweisvereitelung - Beweisnot des beweisbelasteten Beteiligten - Pflichtwidriges

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R
    Das LSG hätte bei seiner Entscheidung nur dann von einer Beweiserleichterung wegen Beweisvereitelung ausgehen dürfen (Analogie zu § 444 ZPO, vgl hierzu BSG SozR 3-1750 § 444 Nr. 1 mwN), wenn es zuvor - wie noch darzulegen ist - alle Möglichkeiten, den Sachverhalt festzustellen, ausgeschöpft hätte.

    Voraussetzung dafür ist ein pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen eines Beteiligten (BSG SozR 3-1750 § 444 Nr. 1; Pawlak in Hennig, SGG, § 128 RdNr 121 mwN, Stand Mai 1997).

    Voraussetzung für die angenommene Beweiserleichterung (§ 444 ZPO analog) ist jedoch, dass weitere Ermittlungen nicht mehr möglich sind (BSG SozR 3-1750 § 444 Nr. 1; Pawlak in Hennig, SGG, § 128 RdNr 121, Stand Mai 1997).

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R
    Die Grundsätze der Beweislastumkehr können - unabhängig von dem Vorwurf eines Verstoßes gegen eine Pflicht oder eine Obliegenheit - eingreifen, wenn es um in der Sphäre des Arbeitslosen liegende Tatsachen geht, die die Beklagte in Ermangelung entsprechender Angaben des Arbeitslosen nicht kennt und nicht kennen muss (BSGE 71, 256, 263 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7).

    Dem stünde § 66 SGB I nicht entgegen (BSGE 71, 256, 263 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7).

  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände -

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R
    Fehlende Ermittlungen der Beklagten hat das Gericht im Rahmen des Gerichtsverfahrens nachzuholen (BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 15 S 135 mwN).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75

    Verletzung von Auskunftspflichten - Sozialgerichtsbarkeit - Krankenkassenmitglied

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R
    Das BSG hat sogar eine Verpflichtung des Versicherten angenommen, der Krankenkasse den Namen eines Schädigers zu benennen, damit diese bei dem Schädiger Rückgriff nehmen kann (BSGE 45, 119 ff = SozR 2200 § 1542 Nr. 1).
  • BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90

    Ausschluß der Berufung bei Streit um Rücknahme einer Beitragsentlastung in der

    Auszug aus BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R
    Vielmehr ist es Aufgabe der Verwaltung und des Gerichts, jegliche Zweifel, die sie besitzen, zu beseitigen und den Sachverhalt aufzuklären (zur umfassenden Aufklärungspflicht BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4 S 34).
  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 19/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - zielgerichtete irreversible

    Dieser Rechtsgedanke ermöglicht eine Beweiserleichterung in dem Sinne, dass sich das Gericht über Zweifel hinwegsetzen und eine Tatsache als bewiesen ansehen kann (BVerfG vom 23.3.2012 - 1 BvR 3023/11 - SozR 4-1750 § 444 Nr. 1 RdNr 16; BSG vom 10.8.1993 aaO; BSG vom 13.9.2005 - B 2 U 365/04 B - juris RdNr 12; BSG vom 2.9.2004 - B 7 AL 88/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 RdNr 10 = juris RdNr 17) .
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - L 7 SO 81/15

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung -

    Die Klägerin ist jedoch ihrer Mitwirkungsobliegenheit (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 88/03 R - juris Rdnr. 19) nicht nachgekommen, weil sie in der Sache zur richterlichen Verfügung vom 28. Dezember 2015 weder innerhalb der ihr gesetzten Frist noch bis zur Herausgabe des Urteils durch die Geschäftsstelle Stellung genommen und die angeforderten Unterlagen und Nachweise vorgelegt hat.
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Mit Blick auf die zitierte ständige Rechtsprechung des BSG ist daher weder Raum für eine Beweislastverschiebung unter dem Aspekt der Risikosphärenverteilung (vgl dazu zB BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 S 18 RdNr 17; BSGE 71, 256, 263 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 S 32) noch für die Annahme, die Richtigkeit der ärztlichen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit beruhe auf einer entsprechend ausgestalteten gesetzlichen oder einer tatsächlichen Vermutung.

    Der Klägerin steht insbesondere keine Beweiserleichterung analog § 444 Zivilprozessordnung wegen Beweisvereitelung zur Seite (vgl dazu allgemein zB BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 S 17 RdNr 15; BSG SozR 3-1750 § 444 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11 S 17 ff mwN), ohne dass es der Vertiefung bedarf, wie weit die damit verknüpfte Beweiserleichterung reichen würde.

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